Statuten

Statuten
Grundlegende schriftliche Regelwerke definieren die Organisation und den Handlungsrahmen von Vereinen, Genossenschaften oder Stiftungen. Diese nennen sich Statuten und legen verbindliche Regeln fest, die für alle Mitglieder bindend sind.
In der Gründungsversammlung werden diese Vorschriften beschlossen und können später durch Abstimmung angepasst werden. In vielen Ländern sind solche Regelwerke gesetzlich vorgeschrieben und dienen als rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Organisation.
In der Gründungsversammlung werden diese Vorschriften beschlossen und können später durch Abstimmung angepasst werden. In vielen Ländern sind solche Regelwerke gesetzlich vorgeschrieben und dienen als rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Organisation.
Art. 1:
Name & Sitz
Abs. 1.1
Unter dem Namen „ADHS/ADS Schweiz“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (nachfolgend ZGB) und ist politisch und konfessionell unabhängig und neutral
Abs. 1.2
Der Sitz des Vereins befindet sich in Rüti ZH, Schweiz.
Art. 2:
Zweck & Aufgaben
Abs. 2.1
Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, er ist nicht kommerziell tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sämtliche Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.
Abs. 2.2
ADHS/ADS Schweiz bezweckt die Unterstützung und Informationen für Betroffene mit AD(H)S, sowie deren Bezugspersonen, Angehörige, Fachpersonen und Interessierten, um damit die soziale Integration zu fördern.
Abs. 2.3
Der Verein unterstützt und fördert insbesondere
a) Die Organisation und Durchführung von Events für Betroffene, Angehörige und Interessierte
b) Den schweizweiten Aufbau von Selbsthilfegruppen für Betroffene, Angehörige und Jugendliche
c) Betroffene, Angehörige und Interessierte Regional zu vernetzen
d) In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, sowie von besagten ein Netzwerk zu erstellen
e) Den Kontakt mit Institutionen, Fachleuten, Medien, sowie Behörden pflegen
f) Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien und an Events
g) Institution bei der Realisierung von Events, welche sich der Thematik ADHS/ADS widmen
b) Den schweizweiten Aufbau von Selbsthilfegruppen für Betroffene, Angehörige und Jugendliche
c) Betroffene, Angehörige und Interessierte Regional zu vernetzen
d) In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, sowie von besagten ein Netzwerk zu erstellen
e) Den Kontakt mit Institutionen, Fachleuten, Medien, sowie Behörden pflegen
f) Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien und an Events
g) Institution bei der Realisierung von Events, welche sich der Thematik ADHS/ADS widmen
Abs. 2.4
Einer Umwandlung des Vereinszwecks müssen 2/3 aller an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder, sofern sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, zustimmen.